Rudolf Kaske

Österreich braucht eine moderne Arbeitsmarktpolitik

Nicht die Arbeitslosen, sondern die Arbeitslosigkeit muss bekämpft werden.

„Nicht die Bekämpfung von Arbeitslosen, sondern von Arbeitslosigkeit sollte zentrale Politik im kommenden Jahr sein“. Im neuen Regierungsprogramm finden sich viele Formulierungen zum „Arbeitslosengeld Neu“, die den Schluss zulassen, dass Österreich die fatale Weichenstellung in Richtung Altersarmut wiederholt, die Deutschland mit Hartz IV getan hat: Wenn tatsächlich der Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung zeitlich begrenzt wird, werden etwa ältere Langzeitarbeitslose, die bloß wegen ihres Alters von den Betrieben nicht mehr gewollt werden, in die Mindestsicherung gedrängt. Das hieße Verlust des bescheidenen Vermögens, das man sich in einem langen Arbeitsleben angespart hat, einschließlich einer Eigentumswohnung, des Autos usw. Vor einer solchen Politik warnen wir eindringlich.

Ein Pilotprojekt im AMS zeigt, dass steigender finanzieller Druck die Vermittlung von Arbeitssuchenden nicht verbessert.

Was den betroffenen Arbeitssuchenden aber wirklich hilft, ist mehr Kontakt mit ihren BetreuerInnen im AMS, mehr Zeit für Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche. In eine solche Richtung sollte eine moderne Arbeitsmarktpolitik gehen. Auch bei der Ausweitung der Arbeitszeit ist es wichtig, dass die Interessen der ArbeitnehmerInnen berücksichtigt werden. Eine Arbeitszeitflexibilisierung darf keine Einbahnstraße sein.

Wenn wir die Chancen der Digitalisierung nützen wollen, müssen wir die Menschen in den Mittelpunkt stellen.

Chancen der Digitalisierung nutzen

Die AK wird sich 2018, wie schon in den Vorjahren, intensiv mit dem Thema digitaler Wandel befassen. Wir orten, dass beim Thema Digitalisierung viel an die Technik und an die Infrastruktur gedacht wird. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden maximal am Rande mitgedacht. Doch wenn wir die Chancen der Digitalisierung nützen wollen, müssen wir die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die AK hat gemeinsam mit ÖGB, deutschen und schwedischen Gewerkschaften die erste Online-Anlaufstelle und Beratung für Crowdworker und PlattformarbeiterInnen geschaffen. In einer breiten internationalen Kooperation wurden zudem erstmals Richtlinien zur fairen Gestaltung von Crowdwork erarbeitet. Ziel ist, Rahmenbedingungen für faire statt prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu erarbeiten.

Der digitale Wandel wird zu sehr vielen Veränderungen in der Arbeits- und Lebenswelt führen, daher ist es für die AK wichtig, dass sie den Wandel mitgestaltet und dass ArbeitnehmerInnen davon profitieren. Dazu sind eine Reihe von Änderungen im Arbeits-, aber auch im Steuerrecht nötig. Große Internetkonzerne, die in Österreich Geschäfte machen, sollen auch in Österreich Steuern bezahlen. Die AK ist der Ansicht, dass es ein neues Qualifizierungsgeld und eine Weiterbildungswoche pro Jahr benötigt, damit sich die Beschäftigten besser auf die Änderungen einstellen können und damit sich keine Kluft zwischen ohnehin gut Ausgebildeten und denen mit schlechterer Qualifikation auftut. Es braucht neue Regelungen, was die Entgrenzung von Arbeit und Freizeit und den betrieblichen Datenschutz betrifft. SchülerInnen – und hier besonders BerufsschülerInnen – müssen fit für die Digitalisierung gemacht werden. Und für die Finanzierung des Sozialstaats sowie für die Verteilung der Arbeit braucht es neue Ansätze. Für all diese Themen liegen bereits Konzepte vor.

Registrierung der Gesundheitsberufe

Die AK übernimmt 2018 die Aufgabe, etwa 100.000 unselbständig Beschäftigte in den Gesundheitsberufen zu registrieren. Denn, so wie in vielen anderen Ländern bereits gang und gäbe, führt Österreich die Registrierung der Beschäftigten im Gesundheitsbereich ein, um einen Überblick über die Zahl der Beschäftigten zu haben und die Qualität der Pflege und der Betreuung und Behandlung in den medizinisch-technischen Berufen zu sichern. Der AK wurde die Aufgabe zugeteilt, als Behörde die Registrierung der unselbständig Beschäftigten durchzuführen.

Im Zusammenhang mit der Registrierung hilft die AK sowohl den Betroffenen als auch dem Staat beim Sparen: Denn der AK ist es gelungen, das Finanzministerium davon zu überzeugen, auf die Registrierungsgebühr von 80 Euro pro Person zu verzichten. Damit werden den ArbeitnehmerInnen im Gesundheitsbereich 8 Millionen Euro erspart. Aber auch die Republik Österreich erspart sich beträchtliche Kosten. Denn die Arbeiterkammern werden die Registrierung durchführen, ohne dem Staat dafür Kosten in Rechnung zu stellen. Rund 100 Personen sind in der Aufbauphase in der AK mit diesem Thema beschäftigt, im Normalbetrieb sollen es rund 30 sein. 

 

 

 

 

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